Wann kann man eine KFZ-Versicherung kündigen?

KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherung

Die Kfz Versicherung kündigen kann man auf verschiedenen Wegen und aus den unterschiedlichsten Gründen. Jeder, der sich als Halter eines Fahrzeuges zählen kann, ist gesetzlich dazu verpflichtet solch eine Versicherung abzuschließen. Damit werden nämlich Schäden gedeckt, die man Dritten im Straßenverkehr zufügen kann. Wenn man seine Kfz Versicherung kündigen möchte, dann muss man sich aber so schnell wie möglich bei einem anderen Anbieter wieder anmelden, sonst gibt es saftige Bußgelder und mehr. Man unterschiedet im Wesentlichen in eine ordentliche und in eine außerordentliche Kündigung. Wie es zu den jeweiligen kommen kann wird nun im Folgenden etwas genauer erläutert.

Eine Kfz Versicherung kündigen kann man also ordentlich, wenn der Vertrag abläuft. Dies kann durch den Versicherer und ebenso durch den Versicherten geschehen. Des Weiteren kann man die Kfz Versicherung kündigen, wenn man das Fahrzeug verkauft oder wenn das versicherte Risiko wegfällt. Auch bei einem Totalschaden kann dies ordentlich geschehen. Wenn man das Fahrzeug stilllegt, kommt zuerst die so genannte Ruheversicherung, die dann aber nach 18 Monaten beendet ist. Dies sind alles Gründe, weshalb man ordentlich die Kfz Versicherung kündigen kann. Allerdings gibt es, wie oben schon erwähnt auch den Fall der außerordentlichen Kündigung, die mindestens genauso häufig in Anspruch genommen wird.

Um außerordentlich eine Kfz Versicherung kündigen zu können müssen verschiedene Dinge gegeben sein. Der Versicherer kann dem Versicherten beispielsweise kündigen, wenn die Prämien nicht bezahlt werden. Auch bei arglistiger Täuschung durch den Versicherten kann kann der Versicherer außerordentlich eine Kfz Versicherung kündigen. Im Allgemeinen schließt man einen Vertrag ab, der auf ein Jahr befristet ist, sich allerdings von Jahr zu Jahr stillschweigend verlängert, wenn niemand die Kfz Versicherung kündigen wird.

Natürlich hat auch der Versicherungsnehmer die Möglichkeit außerordentlich die Kfz Versicherung zu kündigen. Bei einer Beitragserhöhung durch den Versicherer zum Beispiel auf Grund Änderungen der Typ- und Regionalklassen, nach denen sich der Beitrag richtet. Die Kfz Versicherung kündigen kann der Versicherungsnehmer auch bei einer Erhöhung des Beitrags durch einen Schaden. Schließlich kann die Erhöhung bis zu 260% der Normalprämie betragen. Wenn der Beitragsatz allerdings durch eine gesetzliche Regelung erhöht wird, dann kann man keine Kfz Versicherung kündigen, weder ordentlich noch außerordentlich.

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