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Krise: Erst die Banken, jetzt die Versicherungen?

Krise
Viele Bürger fragen sich, ob dem Kapitalmarkt bereits die nächste Krise droht. Denn wie verlautet, befürchtet offenbar die deutsche Finanzaufsicht, dass sich die Turbulenzen im Bereich der Banken auch auf die Versicherer auswirken könnten. Deshalb wurden die großen Gesellschaften aufgefordert, zeitnah darüber Mitteilung zu machen, auf welche Beträge sich ihre Geldeinlagen bei Banken belaufen.
Außerdem wurden die Versicherungen zu der Meldung aufgefordert, wie die Entwicklung ihres Engagements bei Staatsanleihen im In- und Ausland aussieht. Die zehn größten Versicherungsfirmen in Deutschland haben über 50% ihrer Einlagen bei den Geldinstituten investiert. Daraus folgt, dass bei einem Straucheln der Banken auch die Versicherungen Probleme bekommen würden. Experten gehen davon aus, dass es in diesem Zusammenhang so etwas wie eine „Ansteckungsgefahr“ geben könnte.
Nun besteht seitens der Versicherer die Befürchtung, sie könnten veranlasst werden, ihre Beteiligungen bei den Geldinstituten zurückzufahren. Daraus würden weitere Schwierigkeiten resultieren. Die bereits geschwächten Banken müssten mit Kapitalverlust rechnen, die Versicherungen wiederum müssten als Alternative auf Staatsanleihen setzen. Diese aber haben nicht die Renditen, die zur Erfüllung der Garantien gegenüber den versicherten Kunden ausreichen.
Allerdings geht man beim GDV, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, nicht davon aus, dass es zu einer „Ansteckung“ kommt. Angeblich ist der größte Teil der Kapitalanlagen bei Geldinstituten geschützt und somit nicht direkt abhängig von der ökonomischen Situation der jeweiligen Bank. Auch die Aufsichtsbehörde will von Panik nichts hören und ihrerseits keinen Druck auf die Versicherer ausüben. Dafür fehlt auch jede Rechtsgrundlage, denn die Aufsichtsbehörde darf den Unternehmen nicht vorschreiben, wo sie ihre Investitionen tätigen. Allerdings lässt sich eine gewisse Verunsicherung nicht wegdiskutieren, denn die „Solvency II“, die neuen EU-Vorgaben zur Regelung des Eigenkapitals, gelten auch für die Versicherungen. Sie verlangen von den Unternehmen die gleiche Summe an Eigenkapital bei ihren Beteiligungen an einer Bank.
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